27.08.2007
Schriftform des Mietvertrages III, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2004, 24 U 264/03, MDR 2004, 1179
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Berufung einer Mietvertragspartei auf die fehlende Einhaltung der Schriftform treuwidrig sei, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Verpflichtung der Parteien vorsehe, wonach auf jederzeitiges Verlangen einer Partei sämtliche Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben seien, die erforderlich sind, um den gesetzlichen Schriftformerfordernissen Genüge zu tun und den Mietvertrag nicht unter Berufung auf die Nichteinhaltung der gesetzlichen Schriftform vorzeitig zu kündigen.