27.08.2007

MoMiG

Unter dieser Kurzbezeichnung hat das Bundeskabinett am 23.05.2007 den Regie-rungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen beschlossen. Es ist geplant, dass das MoMiG in der ersten Hälfte des Jahres 2008 in Kraft tritt. Nach Darstellung der Bundesregierung wird es die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes sein. Schwerpunkte des Gesetzesentwurfs sind:

(1) Beschleunigung von Unternehmensgründungen
Das Mindeststammkapital der GmbH soll von € 25.000,00 auf € 10.000,00 herabgesetzt werden, um Gründungen zu erleichtern. Daneben wird eine neue „Einstiegsvariante“ der GmbH eingeführt, die „haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft“, die sogar ganz ohne ein Mindeststammkapital gegründet werden kann. Weitere Flexibilisierungen sind vorgesehen. Zur Beseitigung von Rechtsunsicherheiten soll des Weiteren das Rechtsinstitut der „verdeckten Sacheinlage“ gesetzlich geregelt werden.

Für „Standardgründungen“ wird ein Mustergesellschaftsvertrag als Anlage zum GmbH-Gesetz zur Verfügung gestellt. Wird dieses Muster verwendet, soll keine notarielle Beurkundung, sondern nur eine kostengünstigere Unterschriftsbeglaubigung erforderlich sein.

Die Eintragung ins Handelsregister soll dadurch beschleunigt werden, dass die Gründungsunterlagen in elektronischer Form beim Registergericht eingereicht werden können (vgl. EHUG).

(2) Erhöhung der Attraktivität der GmbH
Durch ein Bündel von Maßnahmen soll die Attraktivität der GmbH gesteigert werden, um „Wettbewerbsnachteile“ der Rechtsform der GmbH gegenüber anderen Formen, z. B. der britischen „Limited“, auszugleichen. Unter anderem soll es deutschen Gesellschaften ermöglicht werden, einen Verwaltungssitz ins Ausland zu verlegen.

Nach dem Vorbild des Aktienregisters soll künftig nur derjenige als Gesellschafter gelten, der in die Gesellschafterliste eingetragen ist. Dies soll die Transparenz und das Vertrauen im Geschäftsverkehr erhöhen. Die Gesellschafterliste soll auch als Anknüpfungspunkt für einen gutgläubigen Erwerb von Geschäftsanteilen dienen. Des Weiteren soll das sog. cash-pooling geregelt und das Eigenkapitalersatzrecht verein-facht werden.

(3) Bekämpfung von Missbräuchen
Abschließend sollen durch verschiedene Maßnahmen Missbräuche der Rechtsform „GmbH“ bekämpft werden. Hier sind Änderungen bei der Rechtsverfolgung gegenüber Gesellschaften und im Insolvenzrecht beabsichtigt.

Der Regierungsentwurf des MoMiG kann auf der Webseite des Bundesjustizministeriums (www.bmj.bund.de) heruntergeladen werden.

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