27.02.2009

Mietrecht: Öffnungszeiten in Einkaufszentren - BGH Urteil vom 07.05.2008 - XII ZR 5/06 -

Eine im Formularmietvertrag enthaltene Klausel über Öffnungszeiten im Einkaufszentrum ist intransparent, wenn sich diese nach dem Wortlaut danach richten „wie die überwiegende Anzahl aller Mieter ihre Geschäfte offen hält“, der Vermieter aber bei der Mehrheit der anderen Mieter die Öffnungszeiten bestimmen kann und daher in Wirklichkeit alle Öffnungszeiten im Einkaufszentrum einseitig festlegt.

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