02.04.2008

Maaß, Festsetzung kleinerer Abstandsflächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB?

In dem Beitrag „Festsetzung kleinerer Abstandsflächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB?“ für die Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg (VBlBW 2007, 413) setzt sich Herr Rechtsanwalt Frank Maaß mit den neuen Festsetzungsmöglichkeiten nach dem zum 01.01.2007 in Kraft getretenen Änderungsgesetz zum BauGB auseinander. Nach der Neuregelung in § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB können vom Bauordnungsrecht abweichende Maße der Tiefe der Abstandsflächen festgesetzt werden. Hier stellt sich die Frage, ob dies nur größere oder auch kleinere Maße sein können. Nach einer an den Gesetzesmaterialien orientierten Auslegung der neuen Vorschrift kommt Herr Maaß zu dem Ergebnis, dass auch die Festsetzung kleinerer Maße zulässig ist. In einem Rundschreiben des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg war eine andere Auffassung vertreten worden, die in der Praxis bereits zu erheblichen Problemen geführt hat.

Nähere Informationen können Sie gerne von uns auf Nachfrage erhalten.

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