24.08.2007

Inkrafttreten des REIT-Gesetzes

In seiner Sitzung vom 30.03.2007 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT-Gesetz) zugestimmt. Damit ist das vom Bundestag am 23.03.2007 beschlossene Gesetz rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft getreten. REITs (Real Estate Investment Trusts) sind steuerlich geförderte Immobiliengesellschaften, die, wie ihre ausländischen Vorbilder, auf Unternehmensebene weitgehend steuerbefreit sind. Der Gewinn hieraus wird nahezu vollständig ausgeschüttet. Steuern werden auf die Dividenden der Aktionäre erhoben. Voraussetzung ist u.a., dass die Aktiengesellschaft mindestens 75 % ihrer Erträge aus Immobilien erzielt und mindestens 75 % ihres Vermögens in Immobilien anlegt. Zum Schutz der Mieter sind inländische Bestandswohnimmobilien, die vor dem 01.01.2007 gebaut wurden, aus dem Gesetz ausgeklammert und genießen Bestandsschutz. Hierdurch soll vor allem der Wohnungsbestand der öffentlichen und kommunalen Wohnungsbaugesellschaften geschützt werden.

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