27.08.2007

Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB als ausschreibungspflichtige Baukonzession, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2007 VII, Verg 2/07

Das OLG Düsseldorf hat in der Entscheidung vom 13.06.2007 auf die Rechtsprechung des EuGH in der Entscheidung vom 18.01.2007 Bezug genommen und ausgeführt, dass es unerheblich sei, ob der öffentliche Auftraggeber die zu errichtenden Bauwerke selbst erwerben oder nutzen wolle. Es reiche vielmehr aus, dass die Bauwerke entsprechend den Erfordernissen des Auftraggebers erstellt würden, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer die Bauwerke sodann an einen Dritten veräußern solle.

Die Entscheidung kann erhebliche Auswirkungen auf die Verwertung von Grundstücken der öffentlichen Hand haben. In der Praxis werden Grundstücke von Gemeinden häufig in sog. „Bieterverfahren“ oder „Investorenwettbewerben“ verwertet, die jedoch vergaberechtlichen Anforderungen nicht genügen. Wenn die Gemeinde mit der Grundstücksveräußerung bestimmte Pflichten zur Durchführung von Baumaßnahmen verknüpft, wird die Ausschreibungspflicht derartiger Verfahren intensiv zu prüfen sein.

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