31.01.2007

BauGB-Novelle 2006

Am 01.01.2007 ist die BauGB-Novelle 2006 in Kraft getreten.

Nur 2 ½ Jahre nach dem EAG-Bau soll das Bau- und Planungsrecht vereinfacht und beschleunigt werden. Kern der Neuregelung ist die Einführung eines „beschleunigten Verfahrens“ für sogenannte „Bebauungspläne der Innenentwicklung“. Nach einem neuen § 13a BauGB sollen für diese Bebauungspläne bestimmte Verfahrensschritte ebenso wie Umweltprüfung und Eingriffsausgleich unterbleiben können. Der Rechtsschutz gegen Bebauungspläne wird weiter eingeschränkt. Insbesondere wird die Frist zur Einlegung von Normenkontrollanträgen von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt.

Insgesamt kann die Neuregelung für Vorhaben in innerstädtischer Lage zu einer spürbaren Beschleunigung führen. Einzelheiten zu dieser Neuregelung können Sie dem beigefügten Artikel von Rechtsanwalt Maaß entnehmen, der in ibr-online veröffentlicht wurde.

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